Parlament erhöht Nothilfe-Budget
300 000 Franken wollte der Synodalrat aus dem Jahresgewinn 2021 der Landeskirche für mehr soziale Nothilfe verwenden. Das Parlament legte an seiner Session vom 18. Mai weitere 200 000 oben drauf.
Ja zu einer grosszügigeren Gewinnverteilung: Die Synode im Centro der Italienerseelsorge in Emmenbrücke. Bild: Dominik Thali
Mit einem Minus von gut 180 000 Franken hatte die Landeskirche für das vergangene Jahr gerechnet, ein Plus von 1,43 Millionen wurde es, dies bei einem Budget von knapp 11,5 Millionen Franken. Entgegen den Annahmen waren die Steuererträge der Kirchgemeinden 2020 erneut angestiegen, was zu höheren Beiträgen an die Landeskirche im Folgejahr, also 2021, führte.
Der Synodalrat beantragte der Synode deshalb einerseits, über einen Rabatt auf den Beitragssatz der Kirchgemeinden 440 000 Franken an diese zurückfliessen zu lassen. Andererseits schlug er vor, 300 000 Franken für mehr soziale Nothilfe in den nächsten drei Jahren zurückzustellen. Damit war das Parlament nicht nur einverstanden, es erhöhte diesen Betrag sogar um 200 000 Franken. Es hiess den Antrag der Fraktion Willisau gut, damit die Folgen der Nahrungsmittelverknappung zu lindern, die der Ukrainekrieg auslösen werde. So könne Menschen geholfen werden, «die wenig Aufmerksamkeit erhalten und kaum Gehör finden», sagte Fraktionspräsident Thomas Schmid (Egolzwil).
Starre Regelung abgelehnt
Die Kommission Diakonie und soziales Engagement hatte zuvor mit einer Motion eine rechtliche Grundlage dafür schaffen wollen, dass künftig ein Drittel eines allfälligen Jahresgewinns für soziale Nothilfe verwendet werden müsste. Statt jedes Mal über die Gewinnverwendung zu diskutieren, solle es eine klare Regelung geben, sagte Kommissionspräsident Michael Zeier-Rast. Für Claudia Nuber (Luzern) würde dies dem Parlament «einen Schubs für solidarisches Handeln» geben. Sie fragte: «Weshalb fällt es uns so schwer, zu teilen?»
Synodalrat und Jurist Thomas Räber gab darauf keine Antwort, betonte aber, der Rat habe «viel Verständnis» für das Anliegen. Es gebe jedoch bereits eine gesetzliche Grundlage für diakonisches Handeln. Der Synodale Erich Hausheer (Rain) gab den Motionär*innen recht, diese setzten aber «am falschen Ort» an. Nur dann zusätzlich zu helfen, wenn die Landeskirche Gewinn mache, der ihr zudem gar nicht gehöre, sei einfach. Wenn schon, müssten zusätzliche Mittel ins Budget aufgenommen werden. «Damit würden wir mehr Gesicht zeigen.» Das Parlament lehnte eine starre Regelung, wie sie die Motion forderte, schliesslich ab.