Synode macht Druck auf das Bistum
Das Luzerner Kirchenparlament fordert vom Bistum «per sofort» Massnahmen, um die sexuellen Missbrauchsfälle aufzuarbeiten. Und behält sich vor, die zweite Hälfte des Bistumsbeitrags 2024 zu kürzen.
Vor der Synode rief die Kirchgemeinde Luzern zu einer Kundgebung auf. Sie lud ein, ihr an Bischof Felix Gmür gerichtetes «Manifest von Luzern für eine offene, glaubwürdige Kirche» zu unterzeichnen. Bilder: Roberto Conciatori
Die Synode hat sich an ihrer Herbstsession vom 8. November klar für die schärfere von zwei dringlichen Motionen entschieden, mit denen die Luzerner Landeskirche nun auf die im September veröffentlichte Missbrauchsstudie reagiert. Mit der einen Motion hatten sechs der sieben Fraktionen – alle mit Ausnahme von Entlebuch – beantragt, dem Bistum seien «per sofort» fünf Forderungen zu übermitteln: Es brauche unabhängige Untersuchungen und eine unabhängige Meldestelle, es dürften keine Akten mehr vernichtet werden und die päpstliche Nuntiatur müsse ihr eigenes Archiv öffnen.
Sexualmoral anpassen
Schliesslich müsse die Kirche von ihrer «lebensfeindlichen und homophoben Sexualmoral» abrücken. Gemeint ist damit, dass das partnerschaftliche Leben von kirchlichen Mitarbeitenden weder anstellungs- noch kündigungsrelevant sein soll – eine der vier Forderungen, welche die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) schon Ende September an die Bischöfe gerichtet hatte.
Die neue Spitze der Luzerner Landeskirche (von links): Thomas Räber, Sandra Huber, Susan Schärli-Habermacher und Walter Hofstetter.
Ob diese Massnahmen umgesetzt werden, muss eine Sonderkommission regelmässig prüfen. Diese wird dem Parlament an der Herbstsession nächstes Jahr beantragen, ob die zweite Hälfte des jährlichen Luzerner Bistumsbeitrags 2024 – 442 000 Franken – ausbezahlt wird. Der Bistumsbeitrag wird immer in zwei Tranchen ausbezahlt. Nächstes Jahr kann das Bistum also nur mit der ersten Tranche fest rechnen.
Die Fraktion Entlebuch wollte in ihrer Motion, der zweiten, weniger weit gehen und von einer Sonderkommission wie von finanziellem Druck nichts wissen. Der Synodalrat wiederum sprach sich für die erste Motion aus, lehnte es aber ab, mit einer Beitragskürzung zu drohen.
Mit Geld drohen oder nicht?
Damit standen sich zwei Haltungen gegenüber. Es sei wichtig, im Gespräch zu bleiben, betonten beide Seiten. Uneins war man sich jedoch, ob es zusätzlich finanziellen Druck brauche. Das Vertrauen sei zwar «angekratzt», räumte Synodalratspräsidentin Annegreth Bienz-Geisseler ein. Geld zurückzubehalten sei aber «nicht zielführend». Die Beteiligten müssten sich vertrauen können und gemeinsam vorgehen. Von «miteinander Kirche sein» sprach der Synodale Urs Corradini (Schüpfheim). Adrian Wicki (Ruswil) meinte, es sei «einfach nicht wahr, dass sich in der Kirche nichts ändert», und Michael Brauchart (Weggis) bat darum, dem Bischof doch die Chance zu geben, nun seine Arbeit machen zu können.
Thomas Arnet, der die überwiesene Motion vertrat, widersprach solchen Aussagen nicht. Die Synode müsse aber Verantwortung übernehmen. Sie solle den Prozess der Aufarbeitung begleiten und beobachten. «Diese Aufgabe wollen wir nicht irgendwohin delegieren.» Roger Seuret (Altishofen) fand, man dürfe den Bistumsbeitrag mit «klaren Erwartungen» verknüpfen. Er stelle einen «massiven Vertrauensverlust» fest. Susanna Bertschmann (Luzern) erwähnte die hohen Austrittszahlen und meinte, es brauche «moderaten Druck», um den Forderungen der Motion Schlagkraft zu verleihen. «Das Kirchenvolk erwartet das.»
Neue Präsidien für Synode und Synodalrat
Alle zwei Jahre wählt die Synode ihr Präsidium und dasjenige des Synodalrats neu. 2024 und 2025 führt Susan Schärli-Habermacher (Beromünster) das Kirchenparlament; sie übernimmt das Präsidium von Benjamin Wigger (Marbach). Neuer Vizepräsident ist Walter Hofstetter (Luzern), neue Präsidentin des Synodalrats, der Exekutive, Sandra Huber (Willisau), neuer Vizepräsident Thomas Räber (Gelfingen).
Zum neuen Synodalverwalter gewählt wurde Charly Freitag (Gunzwil). Er löst im nächsten Juni Edi Wigger (Wauwil) ab, der dann nach 15-jähriger Tätigkeit in Pension geht. Die Aufgaben des Synodalverwalters sind vergleichbar mit jenen des Staatsschreibers auf politischer Ebene. Er führt die Verwaltung und ist Sekretär der Synode und des Synodalrates.