Was tun mit Omas Rosenkranz?
Darf man ein Kruzifix in den Abfall werfen? Viele Menschen scheuen das. Doch was tun, wenn man christliche Gegenstände erbt, zu denen man selber keinen Bezug hat? Fachleute und Luzerner Seelsorgende geben Anregungen.
Ein Gespräch noch zu Lebzeiten kann klären, was nach Omas Tod mit ihrem Rosenkranz geschehen soll. Bild: pixabay/Myriams-Fotos
Wenn gläubige Menschen sterben, hinterlassen sie oft Gegenstände, die für ihr Glaubensleben wichtig waren: Einen Rosenkranz, ein Kreuz , ein Gesangbuch oder Statuen. Die Erb*innen können damit nicht immer etwas anfangen, weil sie nicht gläubig sind oder anders praktizieren. Was also können sie damit tun?
Das Kirchenrecht gibt lediglich Hinweise, wie mit «Heiligen Gegenständen» zu verfahren sei, die «durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmt sind». Diese seien nämlich «ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden», heisst es in Paragraf 1171 des kirchlichen Gesetzbuches CIC. Als solche Gegenstände gelten etwa liturgische Gefässe wie Kelch und Monstranz, nicht jedoch der Rosenkranz der Grossmutter.
Dieser könne, ähnlich wie nicht mehr verwendete Kirchen, durchaus auch eine profane Verwendung finden, solange diese «nicht unwürdig» sei, schreibt Martina Tollkühn, Kirchenrechtlerin an der Universität Luzern. Daraus lässt sich schliessen, dass der Rosenkranz also beispielsweise als Schmuck getragen werden kann.
Abschied nehmen
Wenn man ihn jedoch entsorgen möchte, so stellt sich die Frage, wie das würdig geschehen kann. Pius Troxler, Pastoralraumleiter Unteres Entlebuch, rät dazu, zuerst von den Gegenständen Abschied zu nehmen, zum Beispiel mit einem Gebet. Wenn die Erbstücke aus natürlichen Materialien sind, raten die befragten Seelsorger*innen zu Verbrennen oder Begraben: «Holzkreuze können zum Beispiel ins Osterfeuer wandern», sagt David Rüegsegger, Pastoralraumleiter Emmen-Rothenburg. Eugénie Lang, Seelsorgerin in der Luzerner Pfarrei St. Karl, schlägt vor, Rosenkränze oder kleinere Kreuze zu vergraben. Laut Gunda Brüske, Leiterin des Liturgischen Instituts in Freiburg, können solche Gegenstände auch der verstorbenen Person ins Grab mitgegeben werden.
Ihr Kollege Peter Spichtig, Dominikaner, gibt zu bedenken, dass neue Ideen gefragt sind, wenn das Material die obigen Vorschläge nicht zulässt. Er regt an, im Pfarreizentrum eine «Devotionalien-Klappe» einzurichten. Die hier deponierten Gegenstände könnten neu zugezogenen Pfarreimitgliedern oder Migrant*innen zugänglich gemacht werden. Dadurch ergäbe sich «eine gewisse Kontinuität im Gebet», so Spichtig. Alternativ könnten Rosenkranz oder Kruzifix im Religionsunterricht thematisiert und ältere Kinder «angeregt werden, einen bereits «bebeteten» Gegenstand zu empfangen und weiter zu hegen».
«Wir entsorgen sie achtsam»
Tatsächlich werden überzählige Devotionalien bereits in Pfarreien und Klöster gebracht, wie alle Befragten bestätigen. «Wir entsorgen sie achtsam», sagt Willi Anderau, der dem Kapuzinerkloster Wesemlin in Luzern vorsteht. «Die Gegenstände verdienen einen gewissen Respekt und doch müssen sie zum Schluss den Weg aller irdischen Dinge gehen: Sie werden der Natur zurückgegeben.» Konkret schlägt er vor, sie in ein Papier einzuwickeln oder «in einer Schachtel so diskret in den Abfall-Container legen, dass sie nicht offensichtlich sichtbar auf dem übrigen Müll zu liegen kommen.»